{"id":4856,"date":"2023-12-01T16:00:05","date_gmt":"2023-12-01T15:00:05","guid":{"rendered":"https:\/\/ferienhaus-waxenstein.de\/?page_id=4856"},"modified":"2024-01-08T10:05:05","modified_gmt":"2024-01-08T09:05:05","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ferienhaus-waxenstein.de\/?page_id=4856","title":{"rendered":"Gastaufnahmebedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\n<p>Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrags. Sie regeln erg\u00e4nzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgf\u00e4ltig durch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abschluss des Gastaufnahmevertrages<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers \u00fcber seine Unterk\u00fcnfte und deren aktuelle Verf\u00fcgbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also m\u00fcndlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg best\u00e4tigt. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung (Buchungsbest\u00e4tigung) des Gastgebers zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerkl\u00e4rung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Best\u00e4tigungen, die m\u00fcndlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl f\u00fcr den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch f\u00fcr alle Personen, welche in der Buchung mit aufgef\u00fchrt werden, und f\u00fcr deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie f\u00fcr seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>g) Im Regelfall wird dem Gast von dem Gastgeber bei m\u00fcndlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbest\u00e4tigung \u00fcbermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbest\u00e4tigung abh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>h) Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbest\u00e4tigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annahmeerkl\u00e4rung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstigen \u00c4nderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierf\u00fcr gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Leistungen und Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschlie\u00dflich aus dem Buchungsangebot.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anzahlung, Kaution und Bezahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Vereinbaren die Vertragsparteien eine Anzahlung in H\u00f6he von 40% des Gesamtpreises, so hat der Gast diese Anzahlung bei Vertragsschluss zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Restbetrag (Gesamtpreis abz\u00fcglich Anzahlung) muss bis sp\u00e4testens 14 Tage vor Mietbeginn beim Gastgeber eingegangen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Gastgeber und Gast k\u00f6nnen eine Kaution in H\u00f6he von 350 EURO als Sicherheit f\u00fcr \u00fcberlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenst\u00e4nde vereinbaren. Diese ist sp\u00e4testens (sofern vereinbart) bei \u00dcbergabe des Schl\u00fcssels zu leisten. Die Kaution ist nicht verzinslich. Nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer \u00dcbergabe der Ferienwohnung zahlt der Gastgeber die Kaution nach Beendigung des Mietaufenthaltes an den Gast zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Gastgeber eingehen, beh\u00e4lt sich der Gastgeber vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zur\u00fcckzutreten In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit R\u00fccktrittskosten entsprechend des \u00a7 7 belastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mietzeitraum, An und Abreise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand zur Verf\u00fcgung. Falls der Gast nach 18.00 Uhr anreisen sollte, so soll er dies dem Gastgeber mitteilen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Falls diese Mitteilung unterbleibt, beh\u00e4lt sich der Gastgeber vor, die Unterkunft bei einer einzelnen \u00dcbernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin sowie bei mehr als einer \u00dcbernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der Gast hat das Mietobjekt dem Gastgeber am Tag der Abreise bis sp\u00e4testens 10.00 Uhr ger\u00e4umt in besenreinem Zustand zu \u00fcbergeben. Der Gast&nbsp; muss vor der Abreise das Geschirr sp\u00fclen und die Papierk\u00f6rbe und M\u00fclleimer entleeren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Inventarliste und Pflichten des Gastes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die Ferienwohnung \/ das Ferienhaus anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollst\u00e4ndigkeit sowie auf Gebrauchsf\u00e4higkeit \u00fcberpr\u00fcfen. Der Gast verpflichtet sich, sp\u00e4testens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Gastgeber (oder der von dem Gastgeber benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbest\u00e4nde und eventuell festgestellte M\u00e4ngel mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der Gast hat die Mietr\u00e4umlichkeiten, die Einrichtungsgegenst\u00e4nde sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenst\u00e4nde, Mietr\u00e4ume oder das Geb\u00e4ude sowie zu den Mietr\u00e4umlichkeiten oder dem Geb\u00e4ude geh\u00f6rende Anlagen besch\u00e4digt, ist er dem Gastgeber gegen\u00fcber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Der Gast ist verpflichtet, w\u00e4hrend der Mietzeit in den Mietr\u00e4umen entstehende Sch\u00e4den &#8211; soweit er sie nicht selbst beseitigen muss &#8211; unverz\u00fcglich dem Gastgeber oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der Gast Sch\u00e4den nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgesch\u00e4den verursacht werden, ist der Gast hierf\u00fcr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Der Gast verpflichtet sich, keine Abf\u00e4lle, Asche, sch\u00e4dliche Fl\u00fcssigkeiten und \u00c4hnliches in Sp\u00fclsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugie\u00dfen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Falls eventuell St\u00f6rungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der St\u00f6rung beizutragen oder eventuell entstehende Sch\u00e4den gering zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl \u00fcberschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegen\u00fcber die au\u00dferordentliche fristlose K\u00fcndigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit R\u00fccktrittskosten entsprechend des \u00a7 7 belastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>g) Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der \u00fcber eine blo\u00dfe Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverz\u00fcglich anzuzeigen. Das erm\u00f6glicht es dem Gastgeber, den oder die M\u00e4ngel zu beseitigen. F\u00fcr den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterl\u00e4sst, hat er keine Anspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>R\u00fccktritt durch den Gast<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erf\u00fcllen. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zur\u00fccktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegen\u00fcber dem Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zur\u00fccktritt, muss er (unabh\u00e4ngig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des R\u00fccktritts) den vereinbarten oder betriebs\u00fcblichen Aufenthaltspreis einschlie\u00dflich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte f\u00fcr Zusatzleistungen an den Gastgeber zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bem\u00fchen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erf\u00fcllungsanspruch gegen\u00fcber dem Gast anrechnen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>c) F\u00fcr den R\u00fccktritt bedarf es einer R\u00fccktrittserkl\u00e4rung in Textform. Ma\u00dfgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erkl\u00e4rung beim Gastgeber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>d) Im Falle des R\u00fccktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz f\u00fcr die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden H\u00f6he zu leisten:<\/p>\n\n\n\n<p>48 Stunden nach der Buchung Vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung: Erhalten Sie den gesamten gezahlten Betrag zur\u00fcck<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: R\u00fcckerstattung 20% &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 14. Tag danach und bei Nichterscheinen: R\u00fcckerstattung 10%<\/p>\n\n\n\n<p>e) Der Gast ist berechtigt, gegen\u00fcber dem Gastgeber nachzuweisen, dass bei dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zur\u00fcck, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Gastgeber bestehende Vertragsverh\u00e4ltnis einzutreten. Der Gastgeber muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Gastgeber als Gesamtschuldner f\u00fcr den Mietpreis. Sie haften dem Gastgeber gegen\u00fcber auch f\u00fcr die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n\n\n\n<p>g) Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Gastgeber f\u00fcr Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsr\u00fccktritt entstanden Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogeb\u00fchren anrechnen lassen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigungsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Ein Recht zur ordentlichen K\u00fcndigung besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Nach \u00a7 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des \u00a7 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und au\u00dferordentlich aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigungsrecht des Gastgebers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) F\u00fcr den Gastgeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Gast vor. Dies berechtigt den Gastgeber nach vorheriger Abmahnung zur au\u00dfer-ordentlichen K\u00fcndigung des Mietvertrages. Die K\u00fcndigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall beh\u00e4lt der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der au\u00dferordentlichen, fristlosen K\u00fcndigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigungsrecht des Gastes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) F\u00fcr den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch der Ferienwohnung \/ des Ferienhauses gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der au\u00dferordentlichen, fristlosen K\u00fcndigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Der Gastgeber haftet dem Gast gegen\u00fcber daf\u00fcr, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df erbringen und das Mietobjekt w\u00e4hrend der gesamten Mietdauer in vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von M\u00e4ngeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den \u00a7\u00a7 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Vermieters f\u00fcr bei Vertragsabschluss vorhanden Sachm\u00e4ngel (\u00a7 536 a BGB) ist&nbsp; ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Die vertragliche Haftung des Gastgebers f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschr\u00e4nkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Gastgebers beruht.<\/p>\n\n\n\n<p>c) F\u00fcr von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (\u00a7\u00a7 701 ff BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>d) Der Gastgeber haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdr\u00fccklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verantwortlichkeit und Freistellung von Anspr\u00fcchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) F\u00fcr die \u00fcber das WLAN \u00fcbermittelten Daten, die dar\u00fcber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und get\u00e4tigten Rechtsgesch\u00e4fte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich gesch\u00fctzten G\u00fcter widerrechtlich vervielf\u00e4ltigen, verbreiten oder zug\u00e4nglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdr\u00fccklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und\/oder Film- Downloads \u00fcber den W-LAN Zugang zu starten.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der Gast stellt den Gastgeber von s\u00e4mtlichen Sch\u00e4den und Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und\/oder ein solcher Versto\u00df vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tierhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen darf der Gast nur dann in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch den Gastgeber ausdr\u00fccklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur f\u00fcr den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzutr\u00e4glichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch die Tierhaltung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a714<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der Verj\u00e4hrung von wechselseitigen Anspr\u00fcchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschl\u00e4gigen Normen des BGB.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Ma\u00dfgabe, dass falls der Gast seinen gew\u00f6hnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom \u2013 I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genie\u00dft, das ohne&nbsp; diese Klausel anzuwenden w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Gast und Gastgeber ist der Ort der Beherbergung.<\/p>\n\n\n\n<p>c) F\u00fcr Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Ort der Beherbergung als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand vereinbart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. 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